Papst Klemens VI. befreit den Karmeliter-Orden und alle zu ihm gehörenden Güter, Personen, Gerechtigkeiten usw. von der weltlichen Jurisdiktion und stellt sie unmittelbar unter den päpstlichen Stuhl in Rom.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...