Konrad, Walter und Albrecht von Hürnheim, denen Graf Eberhard [III.] von Württemberg die Burg Niederalfingen und das Dorf Hüttlingen, die ihnen vorher verpfändet waren, geeignet hat, verschreiben sich, daß sie Burg und Dorf als Mannlehen von Württemberg tragen und die Burg zu einem offenen Haus der Herrschaft machen wollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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