Christman Jonis von Ostelsheim, gefangengesetzt wegen verbotenen Büchsentragens und Schießens von zwei Tauben, verpflichtet sich, auf dem Feld keine Büchse mehr zu tragen ohne Erlaubnis, seine Atzung zu bezahlen, leistet Bürgschaft von 100 Gulden und schwört Urfehde. - Bürgen: Sein Schwager Mauritz Kuchurt zu Hengstett ("Hingstet")

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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