Weiganth von Erlebach und Margareth Sticklin, seine eheliche Hausfrau, verkaufen mit Einwilligung Graf Johann zu Wertheim dem Cuntz von Irdenberg gen. Schindenkessel und seiner ehelichen Hausfrau Hutlin unter Wiederkaufsrecht 193 fl. rh. Frankfurter Währung 7 1/2 Malter Weizengülte und 9 Malter Hafergülte - beides Kaufmannsgut, in Wertheimer Maß gemessen, das Malter Weizen zu 15 fl., Hafer zu 9 fl. gerechnet - auf ihren Hof zu Niklashausen, den zu Zeit Hans Lutze innehat, und auf ihre von der Grafschaft lehnrührigen 5 Morgen Acker und 2 Morgen Wiesen uff der Lachen zu Nickolshusen. Die Gülte ist jährlich zwischen Mariae Himmelfahrt (15. Aug.) und Mariae Geburt (8. Sept.) durch die Inhaber der Güter kostenlos auf das Kornhaus der Käufer nach Wertheim zu liefern. Wiederkäuflich ist jede der beiden Gülten für sich; Termin 8 Tage vor bis 8 Tage nach Cathedra Petri.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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