Bund Badischer Forstmänner, Bund Baden-Württembergischer Forstmänner: Bezirksgruppe Südbaden, Bund Deutscher Forstleute: Landesgruppe Baden-Württemberg (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, V 56/1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Nichtstaatliche Archive >> Parteien, Verbände, Vereine usw.; NSDAP und NS-Organisationen; Firmen und Unternehmen
1946-1988
Einleitung: Im Jahr 1949 gründete sich im Land (Süd)Baden der (südbadische) Bund Badischer Forstmänner als Standes- und Berufsorganisation aller Waldbesitzarten. Bereits 1950 wurde mit den Vertretern der berufsständisch organisierten Forstbeamten und Forstangestellten aus Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern über einen Zusammenschluss beraten, der noch Ende desselben Jahres vollzogen wurde. Der neu gebildete Bund Baden-Württembergischer Forstmänner gliederte sich in eine Landesgruppe Baden und eine Landesgruppe Württemberg und gehörte dem Bund Deutscher Forstmänner (BDF) an, der später in Bund Deutscher Forstleute umbenannt wurde. Die Unterlagen des vorliegenden Bestands gelangten in den 1990er Jahren in mehreren Ablieferungen als Schenkung von Oberamtsrat i. R. Wilhelm Simon - langjähriger Mitarbeiter der Forstdirektion Freiburg, Vorsitzender der Gruppe und des Bezirks Freiburg des BDF, 1966-1988 Landesschriftleiter und Stellvertreter des Bundesschriftleiters des BDF sowie 1965-1972 Mitglied der BFD-Bundesleitung - ins Staatsarchiv Freiburg. Dort bildeten die Unterlagen die fünf Bestände V 56/1; V 57/1; V 57/2; V 58/1; V 58/2. Der vorliegende Bestand V 56/1 trug ursprünglich die Bezeichnung "Bund Badischer Forstmänner" und wurde im November 2017 in "Bund Badischer Forstmänner, Bund Baden-Württembergischer Forstmänner: Bezirksgruppe Südbaden, Bund Deutscher Forstleute: Landesgruppe Baden-Württemberg" umbenannt. Er nahm nicht nur die Unterlagen des Bestands "Bund Badischer Forstmänner" auf, sondern auch die der Bestände "Bund Baden-Württembergischer Forstmänner" und "Bund Deutscher Forstleute: Landesgruppe Baden-Württemberg" (V 57/1; V 57/2; V 58/1; V 58/2). Literatur zum BDF und zur Biografie des Schenkers: Vierzig Jahre Bund Deutscher Forstleute, Landesverband Baden-Württemberg. Eine Dokumentation mit Kommentaren von Wilhelm Simon, Freiburg i. Br., o.O. 1995. Nach seiner Verzeichnung umfasst der Bestand V 56/1 ingesamt 80 Faszikel und misst 2,1 lfd.m. Freiburg, 6.12.2017 Dr. Christof Strauß
Nr. 1-80
Bestand
Vierzig Jahre Bund Deutscher Forstleute, Landesverband Baden-Württemberg. Eine Dokumentation mit Kommentaren von Wilhelm Simon, Freiburg i. Br., o.O. 1995.
Bund Baden-Württembergischer Forstmänner
Bund Badischer Forstmänner
Bund Deutscher Forstleute: Landesgruppe Baden-Württemberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:41 MEZ
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