Anna und Elisabeth von Hallweil leisten nach dem Tod ihrer Mutter Maria Magdalena Verzicht auf Erbansprüche gegen den von hallweilschen Mannesstamm und erklären sich mit einer Ausstattung von 1.500 fl zufrieden, wie es ihre älteren Schwestern Maria Jakobe, Katharina und Ursula Sibylla schon am 7. Mai 1605 getan hatten [vgl. U 51 und U 54].