Theodorus, Abt der reichsfreien Stifter Werden und Helmstedt, belehnt nach dem Tode seines Vorgängers Coelestinus zu Dienstmannsrecht Jobst Stephan Freiherrn von Blomenfeld gen. Kerckerinck, Herrn zur Borg, mit den Lehngütern Jockwick und Moselers Kotten in den Ksp. Roxel und Albachten zu Händen des Bevollmächtigten Lic. der Rechten Johann Franz Contzen. Zeugen: Johann Wilhelm Mähler Dr. der Rechten, Rat und Kanzleidirektor, und Johann Caspar Ratting, Bürger zu Werden. Der Abt siegelt und unterschreibt. So geschehen undt geben auf unserer abtey Werden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner