Das Mainzer Hofgericht erläßt eine dreimalige Citation gegen die Schwestern des Kapuzinerinnen-Klosters St. Agnes zu Freiburg und gegen die Bruderschaften zu Engen und Rorschach, nachdem die Erben des Johann Werner von Reischach gegen das von dem Konstanzer Hofgericht in dem wegen der von Johann Werner ausgesetzten Legate entstandenen Prozeß gefällte Urteil nach Mainz appelliert hatten und fordert den Konstanzer Offizial zur Akteneinsendung auf.