Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Lorenz Pfußmann (Pfüßman) zu seinem Förster zum Dilsberg (Dilßbergk). Dieser soll täglich die Wälder, Wildbanne und Bäche nach bestem Vermögen beaufsichtigen, sodass keiner darin jage, schieße, pirsche, fische oder Krebse fange. Diese soll niemand - es mag sein, wer es will - ohne besonderer Erlaubnis des Pfalzgrafen gestattet sein. Gleiches gilt für das Hauen von Brenn- oder Bauholz, was er auch selbst nicht tun soll. Wenn er Übertretungen bemerkt und gegen diese nicht selbst vorgehen kann, soll er dies vor den Vogt oder Landschreiber zu Heidelberg bringen. Wenn die Wälder und das Gehölz zum Abholzen geeignet (heuwigk) sind, soll er dies rechtzeitig dem Vogt oder Landschreiber zu Heidelberg oder dem Pfalzgrafen melden. Wenn die pfalzgräflichen Amtsleute oder vom Pfalzgrafen Begünstigten Brenn- oder Bauholz hauen wollen, soll dies an Orten geschehen, wo es dem Wald am wenigsten schädlich ist. Sollte seine diesbezüglichen Einwände missachtet werden, soll er das vor den Pfalzgrafen bringen. Wenn er schädliches Verhalten bemerkt, soll er das verwehren und bei Bedarf den Keller zum Dilsberg um Beihilfe ersuchen. Wenn sie beide es nicht verwehren können, sollen sie es vor den Pfalzgrafen bringen. Die vom Wind gefällten Bäume (winntfelln) soll er nachschlagen (affterslagen). [Dieses Holz oder] wenn man von Seiten des Pfalzgrafen Bauholz ausgibt oder verkauft, soll er nicht selbst einheimsen, sondern mit Wissen des Kellers zu Dilsberg verkaufen, dem das Geld zukommt. Er darf nicht selbst gestatten, dass man Tau oder Reif (tugen oder reiff) in den Wäldern haue. Wenn dies vom Pfalzgraf gestattet wird, soll er es genau beaufsichtigen. Er darf in Sachen, die den Pfalzgrafen betreffen, keine Geschenke oder Gaben annehmen außer einer Gans, ein Huhn, ein Maß Wein und dergleichen Speise. Für seinen Dienst erhält er jährlich 8 Gulden, 12 Malter Korn, 20 Malter Hafer und ein Hofkleid als Lohn. Er soll verhindern, wenn Wald verkauft wird, dass die Käufer weiter hauen, als ihnen verkauft wurde. Lorenz schwört Treue, Huld und Schadenswarnung, alles oben Geschriebene einzuhalten und das zu tun, das einem frommen Knecht gebührt. Sein Dienstjahr beginnt und endet an Weihnachten.