Steuersünder-CDs Der Staat als Handlanger von Kriminellen?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 R120096/103
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012 >> Unterlagen
6. September 2012
Für Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist die Sache klar: Wer Steuersünder-CDs ankauft, macht sich strafbar - und das gilt auch für den Staat und seine Amtsdiener in Ministerien oder Finanzämtern. Sie will solche Deals unter Strafe stellen. Ihre Haltung: "Steuerhinterziehung gehört mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft und nicht mit Hilfe von Kriminellen und windigen Datenhehlern". Auch der Bundesfinanzminister wirbt für das Steuerabkommen mit der Schweiz. Damit würde Datendiebstahl überflüssig. In der Schweiz geparktes Geld müsste nachversteuert werden - alles ganz legal.
Baden-Württembergs Finanzminister ist kaufwillig
Im Bundesrat findet dieses Abkommen jedoch keine Mehrheit. Die SPD lehnt es ab. Es entspreche vor allem den Wünschen der Steuerhinterzieher, die möglichst billig davon kommen wollten. Auch die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg kritisiert das Steuerabkommen mit der Schweiz. Und Finanzminister Schmid (SPD) wirft der Bundesjustizministerin vor, sie wolle Steuerkriminelle schützen. Er hat auch nichts gegen den Kauf von Steuerdaten-CDs - ganz im Gegenteil. Hauptsache möglichst viele Steuersünder werden überführt und müssen zahlen. Dabei nimmt er in Kauf, dass diese Daten zuvor etwa einer Schweizer Bank gestohlen wurden. Der Staat hole sich nur zurück, worauf er Anspruch habe, so Schmid.
Gast im Studio: Nils Schmid (SPD), Minister für Finanzen und Wirtschaft.
Baden-Württembergs Finanzminister ist kaufwillig
Im Bundesrat findet dieses Abkommen jedoch keine Mehrheit. Die SPD lehnt es ab. Es entspreche vor allem den Wünschen der Steuerhinterzieher, die möglichst billig davon kommen wollten. Auch die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg kritisiert das Steuerabkommen mit der Schweiz. Und Finanzminister Schmid (SPD) wirft der Bundesjustizministerin vor, sie wolle Steuerkriminelle schützen. Er hat auch nichts gegen den Kauf von Steuerdaten-CDs - ganz im Gegenteil. Hauptsache möglichst viele Steuersünder werden überführt und müssen zahlen. Dabei nimmt er in Kauf, dass diese Daten zuvor etwa einer Schweizer Bank gestohlen wurden. Der Staat hole sich nur zurück, worauf er Anspruch habe, so Schmid.
Gast im Studio: Nils Schmid (SPD), Minister für Finanzen und Wirtschaft.
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Audio-Visuelle Medien
Steuer
Steuer: Steuerflucht
Steuer: Steuerhinterziehung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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