Der Augsburger Bischof Eberhard [von Kirchberg] bekennt, dass die Bürgerschaft der Stadt Ulm vor vielen Jahren das alte Kloster des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen, das vor den Mauern der Stadt auf den Blauinseln ("in insulis") lag [abgegangen, Bereich Blumenscheinweg, Blauinsel], aus Furcht vor einer von dort drohenden Gefahr für die Stadt bei künftigen Belagerungen abgerissen haben. Die Chorherren waren danach zunächst behelfsmäßig in der Stadt untergebracht. Nun haben sie zusammen mit der Bürgerschaft ein neues Kloster innerhalb der Stadtmauern [abgegangen, Bereich Wengengasse 6-10] errichtet. Dazu hat die Stadt Ulm ihnen die Pfarrkirchen in Holzkirch [Alb-Donau-Kreis] und Ballendorf [Alb-Donau-Kreis], deren Patronatsrecht der Stadt Ulm zusteht, mit allen Zugehörungen geschenkt. Die Bürgerschaft hat nun den Bischof gebeten, dieser Schenkung zuzustimmen und die beiden Pfarrkirchen dem Propst Berthold [Neger genannt Beck] und dem Konvent des Stifts zu inkorporieren, da das neuerrichtete Kloster in der Stadt ohne diese nicht existieren kann. Der Bischof genehmigt in Erfüllung dieser Bitte die Schenkung und inkorporiert mit Zustimmung des Propstes Walter Schnabel, des Dekans Ulrich Burggraf und des Kapitels des Augsburger Domstifts sowie der Rektoren der beiden Pfarrkirchen, die auf diese Verzicht geleistet haben, die Kirchen dem Augustinerchorherrenstift St. Michael zu den Wengen. Das Stift hat für die beiden Pfarrkirchen ständige Vikare zu bestellen und von deren Einkünften so zu besolden, dass sie davon ihren Lebensunterhalt bestreiten und die auf den Kirchen lastenden Gastungspflichten erfüllen sowie die Abgaben an den Bischof und den zuständigen Archidiakon entrichten können.