Papst Sixtus IV. erklärt die Ansprüche Lorenz Tuchers, welcher nach dem Tod Georg Pfinzings gemäß päpstlichen Indults vom Rat der Stadt Nürnberg zum Propst bei St. Lorenz präsentiert und vom Abt des St. Aegydienklosters investiert worden war, als zu recht bestehend, widerruft alle dem entgegenstehenden, päpstlichen Briefe unter Niederschlagung aller daraus entstandenen Prozesse und erklärt insbesondere die Ansprüche der Kardinäle Georgius und Theodorus, Melchiors von Meckan, Melchior Truchsess' und Wynharts von Rabensteyn, Kanonikus der Bamberger Kirche, auf die genannte Propstei für null und nichtig.

Show full title
Staatsarchiv Nürnberg