Schultheiß, Gericht und die Gemeinde zu Schnait treffen Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der in das Bürgerrecht zu Schnait aufzunehmenden Personen mit Genehmigung des Obervogts Heinrich Frhr. von Mörspurg und Beffort und des Untervogts Sixt Wessellin zu Schorndorf und des Frhr. Heinrich zu Limpurg zugleich als Vormünder der Kinder des Frhr. Christoph zu Limpurg. Bürgeraufnahmegeld 5 fl., dazu Bürgschaft für 100 fl. auf liegenden Gütern, Ehepersonen zahlen (Mann und Frau) zusammen 10 fl. Kinder derselben, die nicht in Schnait geboren sind, müssen das Bürgerrecht daselbst erkaufen.