Der Schulte von Ising erklärt gegenüber Samuel von Raden,
Bevollmächtigten des Eberhard von Schüren, dass er nicht gewillt sei, die
Bestimmungen eines früher mit Everhard von Schüren abgeschlossenen
Vergleichs, wonach er zur Ablösung einer Rente an das Kloster Kettwig und
zur Abführung der dritten Garbe verpflichtet wurde, zu erfüllen.