Ks. Karl V. (für das Reichskammergericht) bekundet, dass auf ihre Bitte hin den Vettern Philipp Ulner von Dieburg, Eberhard und Wolf Kämmerer von Worms gen. von Dalberg, vor seinem kaiserlichen Kammergericht von seinem Kammerrichter Gf. Wilhelm Werner von Zimmern, Herr von Wildenstein und den zugeordneten Beisitzern die Bekräftigung ihrer Vormundschaftsübernahme für die Kinder des + Ulrich Ulner von Dieburg, ihres Bruders und Schwagers, nach Ableistung des Eides die Administration und Verwaltung für die Kinder und deren Besitzes bewilligt und ein gerichtliches Dekret aufgestellt worden sei.

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