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Die Brüder Ulrich von Helmstatt, Dompropst zu Speyer, Niklaus, Dompropst zu Worms, und Ludwig, Domherr zu Mainz und Speyer, die mit Zustimmung ihrer Schwester von Rosenberg, ihres Bruders Hans und dessen Frau Anna von ihrem Vater Hans eine Verschreibung über die Eigengüter zu Rohrbach, Kirchheim, Leimen und Dühren sowie die Nutzung des ellwangischen Lehens zu Östringen erhalten haben, versprechen ihrem Bruder Hans, ihm das Östringer Lehen zu überlassen, falls ihr Vater das brandenburgische Lehen auf dem Zoll zu Selz durch Verkauf entfremden würde. Entgegen der väterlichen Verschreibung wollen sie im Fall ihres Todes auch mit ihrem übrigen Besitz für die gen. Güter haften und versprechen, bei Hansens Tod dessen Kinder erben zu lassen. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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