Burkhard von Weiler bekennt für sich und in Vormundschaft für die Kinder seines verstorbenen Bruders Dietrich von Weiler (Wyller), dass er sich von den Klosterfrauen 100 fl. geliehen hat, sie sich zu den 300 fl. Verpfändungsgeld über das Dorf Steinheim von seinem verstorbenen Vater hinzufügen.