König Ruprecht gewährt und erneuert den Bürgern von Schwäbisch Gmünd die Freiheiten über die Verjährung von Schuldbriefen, über die Besetzung des Stadtgerichts, über Einhebung von Zöllen, über Schutz und Schirm des Reiches, über Rechte der Besteuerung und der Gerichtsbarkeit auf dem Land.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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