Michel Nägelin (Negelin) von Dettingen Schloßberg, wegen einer nicht näher erläuterten Beschuldigung zu Kirchheim u.T. gef., jedoch nach Fürbitte und auf Befehl des Herzogs unter der Bedingung freigelassen, dass er sich in der betreffenden Angelegenheit jederzeit wieder stelle, jedermann Rede und Antwort gebe und jene eventuelle Strafe ohne Widerspruch annehme, verspricht, dies zu halten und schwört U. Er stellt ferner 4 Bürgen, die sich verpflichten, falls er sich nach Aufforderung nicht wieder stellen und (aus dem Land) austreten würde, ihn der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn dies nicht geschähe, 100 fl zu bezahlen. Bürgen: Bernhard Kromer und Jakob Geiger, beide von Metzingen, Laurenz Webmann von Göppingen und Hans Negelin von Bissingen.