Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bewilligung eines Zahlungsaufschubs für Kloster Hachborn
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
(A) Ausf. Papier. Aufgedr. S. fehlt. Geschrieben und unterschr. von Notar Michael Fabri. (C) Abschr. K 231 fol. 121.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: A. d. 1445, die 25. mensis Marcii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad Rau (Ruwe) d. Ä. und Lic. Heinrich von Mörlen (Morle), Domherren zu Mainz, Dr. Hermann Rosenberg, Scholaster von Mariengreden zu Mainz, und Sander von Merzhausen (Martheßhusen), Stiftsherr von St. Peter, vom Erzbischof Dietrich von Mainz verordnete Einnehmer von 2 Subsidien und 6 Prokurationen, verkünden dem Erzpriester und Kämmerer des Stuhles Amöneburg (Ameneburg), daß sie der Äbtissin und dem Konvent zu Hachborn (Hacheborn) einen neuen Zahlungsaufschub bewilligt haben und sie darum von Bann und Interdikt wieder freisprechen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich von Mörlen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 981