Johann von Sachsenheim, Komtur zu Ulm, bekennt, dass der Pfarrer zu Herrlingen auf Grund der Stiftung eines Gütleins zu Wippingen verpflichtet ist, jede Woche eine Messe in der Kapelle zu Wippingen zu halten, und dass diese Pfründe, wenn der Pfarrer lässig ist und der Komtur ihn nicht zur Pflicht zwingt, von den Armenleuten zu Wippingen sonst verwendet wird, doch der Pfarrkirche unschädlich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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