Akademisches Rektoramt, Studierendenakten (III) (Bestand)
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UAT 364/
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bc Verwaltungsorgane (Universitätsverwaltung) >> Bc 4 Teilaufgaben und -registraturen >> Bc 4.22 Studierenden- und Gasthörerakten, studentische Angelegenheiten >> Studierendenabteilung
1905-1964
Bestandsbeschreibung: Bestandsstruktur, -geschichte: Die hier verzeichneten Studierendenakten wurden 1990 vom Studentensekretariat dem Universitätsarchiv übergeben. Im formierten Bestand UAT 364 fehlt jeweils ein Aktenbündel bei den Buchstaben E (Nr. 2), F (Nr. 29) und G (Nr. 15). Die Akten ordentlicher Studierender, die nach ihrem Studium auch als Gasthörer eingeschrieben waren, wurden zum Teil bei den Gasthörerakten abgelegt. Siehe auch UAT 259 Akademisches Rektoramt, Gasthörerakten (I), 1906-1930 und UAT 578 Zentrale Verwaltung, Gasthörerakten (II), 1900-1985.
Beschreibung:
Die Aufschrift der Akte umfasst Nachname, Vorname, Herkunftsort und Studienfach und bei den "Hospitierenden" die Angabe des Status ("hosp."). Anstelle des Studienfaches ist oft nur die Fakultät angegeben. Umgekehrt ergibt sich die Fakultätszugehörigkeit aus dem Studienfach, und bei den Angehörigen des Seminars (Stift) und des Wilhelmsstifts aus der Bezeichnung als "Sem[inarist]" oder "Conv[ictor]". Bei den Akten, die seit 1835 für die Neuimmatrikulierten angelegt wurden, findet sich auf dem Umschlag zudem das Datum der Immatrikulation und des Abgangs. Ab etwa 1840 wird auch der Beruf des Vaters angegeben. Um 1904 schließlich werden zusätzlich Geburtsdatum und der Geburtsort auf dem Aktendeckel vermerkt, der seit dieser Zeit mit einem Vordruck versehen war.
Die Studierendenakten aus der Zeit bis zum Ersten Weltkrieg enthalten im Allgemeinen: Eigenhändige Listen der belegten Lehrveranstaltungen, bis etwa 1845 mit Vermerken der Dozenten zum Fleiß des Studierenden, seit etwa 1915 auf vorgedruckten Formularen.
Bis um 1840: Angaben zum Aufenthalt während der Ferien auf vorgedruckten Formblättern.
Bis um 1845: Schriftliche Versicherung (Revers), keiner verbotenen Verbindung anzugehören (Vordruck).
Bis um 1870: "Legale" und "illegale" Schulden (auf vorgedruckten Formularen).
Bis um 1895: Amtlich beglaubigtes Einverständnis des Erziehungsberechtigten, bei Nichtwürttemberger zudem ein amtlich beglaubigtes Schuldenübernahmeattest (Reyscher Nr. 97, S. 531).
Seit 1854 bis um 1905: Konzepte der Sitten- oder Abgangszeugnisse, seit 1875 auf Vordrucken.
1885 bis um 1905: Bibliotheksausweise.
Im Einzelfall finden sich auch weitere Unterlagen, insbesondere Nachweise der Studienbefähigung, Reifezeugnisse, Studien- und Abgangszeugnisse anderer Universitäten, Schriftwechsel im Zusammenhang mit Disziplinaruntersuchungen, der Gewährung staatlicher Beihilfen (Staatsstipendien), der nachträglichen Ausstellung von Bescheinigungen oder der Tilgung von Schulden, die während des Studiums bei Tübinger Geschäftsleuten und Zimmerwirten "legal" aufgelaufen waren.
Bearbeitet von Hans Joachim Kranhold und Peter Maier, Tübingen 1991
Nachtrag:
Der Bestand UAT 364 wurde als Teil des kumulierten Bestandsrepertoriums „Akademisches Rektoramt, Studentenakten 1827-1991“ im TUSTEP-Format („Tübinger System von Textverarbeitungs-Programmen“) geführt. Im August 2021 wurde der Bestand einzeln in die Archivverwaltungssoftware ACTApro konvertiert. Er umfasst insgesamt 32117 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 63,80 lfm.
Bei der Benutzung sind die üblichen Schutzfristen gemäß Landesarchivgesetz von Baden-Württemberg zu beachten. Sachakten sind 30 Jahre nach der Schließung, personenbezogene Akten zusätzlich 10 Jahre nach dem Tod, hilfsweise 90 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person frei benutzbar.
Tübingen, den 13. September 2021
Dr. Anastasia Antipova
Inhalt:
1. Studierendenakten Schicht III: Allgemeine Serie A - Z: 31877 Verzeichnungseinheiten
2. Studierendenakten Schicht III: Sonderserie "Protektoratsangehörige" A - Z: 26 Verzeichnungseinheiten
3. Studierendenakten Schicht III: Sonderserie "Nichtarier" A - Z: 23 Verzeichnungseinheiten
4. Studierendenakten Schicht III: Nachträge: 191 Verzeichnungseinheiten
Beschreibung:
Die Aufschrift der Akte umfasst Nachname, Vorname, Herkunftsort und Studienfach und bei den "Hospitierenden" die Angabe des Status ("hosp."). Anstelle des Studienfaches ist oft nur die Fakultät angegeben. Umgekehrt ergibt sich die Fakultätszugehörigkeit aus dem Studienfach, und bei den Angehörigen des Seminars (Stift) und des Wilhelmsstifts aus der Bezeichnung als "Sem[inarist]" oder "Conv[ictor]". Bei den Akten, die seit 1835 für die Neuimmatrikulierten angelegt wurden, findet sich auf dem Umschlag zudem das Datum der Immatrikulation und des Abgangs. Ab etwa 1840 wird auch der Beruf des Vaters angegeben. Um 1904 schließlich werden zusätzlich Geburtsdatum und der Geburtsort auf dem Aktendeckel vermerkt, der seit dieser Zeit mit einem Vordruck versehen war.
Die Studierendenakten aus der Zeit bis zum Ersten Weltkrieg enthalten im Allgemeinen: Eigenhändige Listen der belegten Lehrveranstaltungen, bis etwa 1845 mit Vermerken der Dozenten zum Fleiß des Studierenden, seit etwa 1915 auf vorgedruckten Formularen.
Bis um 1840: Angaben zum Aufenthalt während der Ferien auf vorgedruckten Formblättern.
Bis um 1845: Schriftliche Versicherung (Revers), keiner verbotenen Verbindung anzugehören (Vordruck).
Bis um 1870: "Legale" und "illegale" Schulden (auf vorgedruckten Formularen).
Bis um 1895: Amtlich beglaubigtes Einverständnis des Erziehungsberechtigten, bei Nichtwürttemberger zudem ein amtlich beglaubigtes Schuldenübernahmeattest (Reyscher Nr. 97, S. 531).
Seit 1854 bis um 1905: Konzepte der Sitten- oder Abgangszeugnisse, seit 1875 auf Vordrucken.
1885 bis um 1905: Bibliotheksausweise.
Im Einzelfall finden sich auch weitere Unterlagen, insbesondere Nachweise der Studienbefähigung, Reifezeugnisse, Studien- und Abgangszeugnisse anderer Universitäten, Schriftwechsel im Zusammenhang mit Disziplinaruntersuchungen, der Gewährung staatlicher Beihilfen (Staatsstipendien), der nachträglichen Ausstellung von Bescheinigungen oder der Tilgung von Schulden, die während des Studiums bei Tübinger Geschäftsleuten und Zimmerwirten "legal" aufgelaufen waren.
Bearbeitet von Hans Joachim Kranhold und Peter Maier, Tübingen 1991
Nachtrag:
Der Bestand UAT 364 wurde als Teil des kumulierten Bestandsrepertoriums „Akademisches Rektoramt, Studentenakten 1827-1991“ im TUSTEP-Format („Tübinger System von Textverarbeitungs-Programmen“) geführt. Im August 2021 wurde der Bestand einzeln in die Archivverwaltungssoftware ACTApro konvertiert. Er umfasst insgesamt 32117 Verzeichnungseinheiten im Umfang von 63,80 lfm.
Bei der Benutzung sind die üblichen Schutzfristen gemäß Landesarchivgesetz von Baden-Württemberg zu beachten. Sachakten sind 30 Jahre nach der Schließung, personenbezogene Akten zusätzlich 10 Jahre nach dem Tod, hilfsweise 90 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person frei benutzbar.
Tübingen, den 13. September 2021
Dr. Anastasia Antipova
Inhalt:
1. Studierendenakten Schicht III: Allgemeine Serie A - Z: 31877 Verzeichnungseinheiten
2. Studierendenakten Schicht III: Sonderserie "Protektoratsangehörige" A - Z: 26 Verzeichnungseinheiten
3. Studierendenakten Schicht III: Sonderserie "Nichtarier" A - Z: 23 Verzeichnungseinheiten
4. Studierendenakten Schicht III: Nachträge: 191 Verzeichnungseinheiten
63,80 lfm
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ
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