Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt seine Einwilligung als Kurfürst und Erztruchsess des Reichs, dass König Maximilian I. zu Augsburg dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg, dessen Bruder Albrecht und ihrem Vetter Friedrich V. ihre Gnaden, Freiheiten, Rechte, Belehnungen und Bestätigungen bestätigt hat. Diese hatten sie von römischen Königen und Kaisern erhalten. Dabei wird auf die Einungen und Teilungen zur gesamten Hand, die unter Markgraf Albrecht III. sowie unter den Markgrafen Johann und Friedrich V. stattgefunden haben, ebenso eingegangen wie auf den Anfall des Herzogtums Mecklenburg, des Fürstentums zu Wenden und der Grafschaft Schwerin mit den Landen Stargard und Rostock, worüber die Markgrafen von Brandenburg und Herzöge zu Mecklenburg von Kaiser Friedrich III. Bestätigungen erhalten haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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