Die Grafen Johann [II.], Engelbert [I.] und Johann [III.] von Nassau[-Dillenburg], Brüder, schließen folgenden Teilungsvertrag (mutscheidong): Die Graftschaft Nassau, die halbe Grafschaft Diez, die Graftschaft Vianden und die Herrschaft Hadamar sind zu gleichen Teilen gemeinschaftlich. Eingelöste Pfandschaften verbleiben dem Einlöser im Sinne der vorausgegangenen und noch gültigen Verträge. Johann d. Ä. vermannt und verleiht die weltlichen Lehen und kirchlichen Rechte für Graftschaft Nassau und Herrschaft Hadamar, desgl. Engelbert für Gft. Vianden und Johann d. J. für die halbe Gft. Diez. Jeder kann die zum Manngericht erforderlichen Mannen von dem andern auf seine Kosten anfordern. Wer auf dieser Grundlage sein Lehen nicht empfangen will, soll es verlieren. Johann d. Ä. nimmt seinen Sitz auf Burg Dillenburg, Engelbert auf Burg Herborn und Johann d. J. auf Burg Haiger. Sie verpflichten sich, die Burgen zu bewahren, sich notfalls gegenseitig zu öffnen und samt ihren sonstigen festen Häusern in Bau und Besserung zu halten. Jeder soll einen gleich großen Hofstaat haben. Die für die Schlösser zu leistenden Dienste sollen gemeinschaftlich sein. Das Amtspersonal jeder Burg soll jedem Grafen huldigen. Jeder soll einen Rentmeister haben, der ihre Einnahmen verwaltet und die Ausgaben für ihre Burgen leistet. In Fehdezeiten soll jeder dem andern helfen. Für alle Schlösser und Städte sollen Burgfrieden beschworen werden. Klerus, Mannen, Burgmannen und Bürger sind bei ihren Freiheiten und dem Herkommen zu halten und zu schützen. Keiner darf seinen Anteil an den Herrschaften verkaufen, ohne seine Absicht den andern ein Viertel Jahr vorher mitgeteilt zu haben. Er kann ihn dann zum geforderten Preis mit Vorrecht erwerben. Fürsten sind am Erwerb der Anteile ausgeschlossen, es sei denn, einer der Brüder kann dadurch aus Gefangenschaft gelöst werden, dies jedoch unter Vorbehalt der Rücklösung der Brüder. Ehefrauen dürfen aus den Anteilen bewittumt werden. Künftige Streitigkeiten sollen 3-5 Schiedsleute unwiderruflich schlichten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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