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Vor dem unterzeichneten Notar und den nachgenannten Zeugen kompromittieren der Abt Godfrid von Kamp für sich und seinen Konvent einerseits sowie der Propst Konstantin de Cornu (von Horn), der Dechant Heinrich, der Scholaster Heinrich von Oppinhem (Oppenheim), der Schatzmeister (thesaurarius) Heinrich Vulpes (Fuchs) und Wenemar von Aldindorp (Altdorf) und Ludwig, Kanoniche von St. Kunibert in Köln, für sich, ihr Kapitel und ihre Kirche andererseits hinsichtlich ihrer Streitigkeiten, und zwar der Abt auf den Magister Gerhard von Xanten, Kanonich von St. Andreas, Dechant und Kapitel von St. Kunibert auf den Domkanonich Magister Godfrid genannt von St. Kunibert und beide gemeinsam auf den Propst Godschalk von St. Severin in Köln als obersten und maßgebenden Schiedsrichter, unter einer seitens des nicht gehorchenden Teils an den anderen zu zahlenden Pön von 100 Brabanter Mark. Dechant und Kapitel von St. Kunibert beschwerten sich nämlich über Beeinträchtigung durch die Abtei Kamp, insofern diese ihnen eine Jahresrente von 9 Mark Kölnischer resp. 19 Mark alter Brabanter Münze von gewissen früher ihnen gehörigen, indess schon seit mehreren Jahren in den Besitz der Abtei übergegangenen Gütern, Gebühren und Zehnten bei Berke (Rheinberg) dadurch verkürzt, dass sie ihnen für den Denar nur 3 Heller (hallenses) gebe; während Abt und Konvent von Kamp umgekehrt über ihnen durch Dechant und Kapitel von St. Kunibert zugefügte schwere Benachteiligungen und Unbilde klagten. So geschehen in der Kapitelsstätte des Konvents der Prädikantenbrüder des Kölnischen Hauses (Acta sunt hec in loco capitulari conuentus fratrum predicatorum domus Coloniensis). Zeugen: Heinrich, Kanonich von Mariengraden in Köln. Rodolph, Kleriker des gedachten Magisters Gerhard. Darauf haben am 30. Juni desselben Jahres, in Gegenwart des unterzeichneten Notars und der nachbenannten Zeugen, die gedachten Schiedsrichter, von denen der Abt von Kamp einerseits sowie der genannte Scholaster (Heinrich von Oppenheim) und Wenemar von Altendorf erschienen, die Sache gütlich dahin entschieden, dass die Abtei Kamp jene Renten von 9 resp. 19 Mark sowohl für das vergangene Jahr als auch künftighin in alter Brabanter Münze zu zahlen habe - und diesen Spruch dann auch beide Teile angenommen und anerkannt. So geschehen im Kloster, Wohnhause des gedachten Magister Gerhard innerhalb der Immunität der Kirche von St. Andreas in Köln (Acta sunt hec in domo claustrali quam inhabitat predictus magister Gerardus infra emunitatem ecclesie sancti Andree Coloniensis predicte). Zeugen: Gobelin Mule, Kölnischer Vikar und die gedachten Heinrich von Reys (Rees - Kanonich von Mariengraden) und Rodolph. Mit Unterschrift und Signetum des Notars und Klerikers der Lütticher Diözese Wilhelm von Endhouen (Endhoff). - Mit Beglaubigung des Abts Godfrid von Kamp. - Mit Beglaubigung und Ratifikation des Dechanten Heinrich und des Kapitels von St. Kunibert in Köln. - Mit Beglaubigung des Propstes Godschalk von St. Severin, des Domkanonichs Magister Godfrid und des Kanonichs Gerhard von St. Andreas in Köln. Datum: (im Eingange des Textes) anno natiuitatis domini millesimo CCC tricesimo tercio indictione prima vicesima nona die mensis Junii; ferner: Item anno indictione prefatis ultima (tamen?) die eiusdem mensis Junii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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