Der Abt von Reichenau schreibt an Graf Eberhard V., er sei bereit, ihm und Gangolf von Geroldseck den Kirchensatz, Kelnhof und Zugehörde zu Empfingen, jeden zu seinem Rechte, zu leihen und fordert ihn auf, solches Lehen am 2. Apr. zu Radolfzell zu vermannen.