Die Richter des geistlichen Hofgerichts zu Speyer vidimieren eine Urkunde des Ritters Gerhard von Ubstadt (Ubestat), mit der er den dritten Teil des Zehnts in Bruchsal für 515 Pfund Heller an das Kloster Herrenalb verkauft hatte (1299 Mai); ebenso vidimieren sie die Bestätigungsurkunde des Bischofs Friedrich von Speyer über diesen Kauf.