Wolf von Stein, seine Frau Else von Stein und Peter von Hohenegg erklären den 1426 von dem Markgrafen Bernhard I. von Baden an Walther von Stein gegebenen Schuld- und Pfandbrief über 2000 fl. auf Schloss Höhingen für kraftlos, nachdem ihnen Markgraf Jacob I. von Baden zwei neue Schuldbriefe, einen über 2.000 fl. und einen über 700 fl. für Rückstände ausgestellt hat