(1) - (2)~Kläger: Gräfe, Aspe, (3)~Beklagter: Busse, Werl, modo Meyer zu Heipke (5)~Prozessart: Appellationis nunc citationis ad reassumendum Streitgegenstand: Zum Zusammenhang vgl. L 82 Nr. 237 (G 614). Gräfe erklärt, nach dem Tode seines Kontrahenten, Busse, habe dessen Schwager, der Meier zu Heipke, den Sohn Busses zu sich genommen und die gesamte Verwaltung des Hofes übernommen, einschließlich der Begleichung von Schulden. Das Schriftstück, das die Geschichte des Streites nochmals referiert, wendet sich dagegen, daß der Meier zu Heipke, offenbar mit der Begründung, nicht Rechtsnachfolger seines Schwagers, bzw. seines Mündels zu sein, die Berechtigung der gegen ihn ergangenen Citatio ad reassumendum bestritten hatte. Gräfe dagegen betont deren Berechtigung unter Verweis auf die Tatsache, daß jener in die gesamten Rechte und Pflichten eingetreten sei. (6)~Instanzen: 1. Lipp. Kanzlei zu Detmold ( 2. RKG 1699 - ? (1669 - 1727) (7)~Beweismittel: Urteil der lipp. Kanzlei mit Rat der Juristenfakultät der Universität Marburg in Sachen Meier zu Heipke mit Assistenz der Herforder Lehenskammer (Kl.) ./. Gräfe zu Aspe (Bekl.), mit Rationes decidendi, 1720 (Bl. 9 - 12). (8)~Beschreibung: 12 Bl., lose; kein Protokoll, 2 unquadrangulierte Aktenstücke prod. 15. Januar 1727.