Die Appellationsrichter beauft-ragten den Pleban von St. Maria
Ablass in Köln und die Notare der Kölner Kurie, dem Beklagten Johann
diese Mahnung entweder persönlich zu überbringen oder sie unter Zeugen
so in seiner Wohnung zu hinterlegen, dass er sie aller Voraussicht
nach finden wird. Er hat heute zur Vesperstunde zur Fortsetzung des
Prozesses zu ers-cheinen. Sie bitten um schriftlichen Bericht. Datum
a.d. 1354 feria sexta post Remigii.