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Die Appellationsrichter beauft-ragten den Pleban von St. Maria Ablass in Köln und die Notare der Kölner Kurie, dem Beklagten Johann diese Mahnung entweder persönlich zu überbringen oder sie unter Zeugen so in seiner Wohnung zu hinterlegen, dass er sie aller Voraussicht nach finden wird. Er hat heute zur Vesperstunde zur Fortsetzung des Prozesses zu ers-cheinen. Sie bitten um schriftlichen Bericht. Datum a.d. 1354 feria sexta post Remigii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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