Gesetzmäßige Erörterung der Frage: Ob die Entscheidung des wegen rechtmäßiger Ausübung der Chur-Böhmischen Wahl-Stimme enstandenen zweiffels vor das gesamte Reich und dessen Stände, oder aber das Churfürstl. Collegium alleine gehöre, mithin von diesem die Suspension sothanen Voti in vorigem Interregno mit Recht einseitig verfüget worden seye.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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