Der Bader und Ulmer Bürger Wolfgang Held ("Höld") bekennt, dass ihm der Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Johann Martin Edelbeck von Schönau [Lkr. Rottal-Inn] die Badestube der Deutschordenskommende in Ulm an der Blau bei der Steinernen Brücke [abgegangen, Bereich Glöcklerstraße] zwischen den Häusern des Rotgerbers Johann Rauch und des Müllers Klaus Mercklin, die Wölflinsbad [abgegangen, Bereich Glöcklerstraße 6] genannt wird, zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, die Badestube in gutem Zustand zu halten und davon der Kommende jährlich 7 rheinische Gulden und 3 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung, 2 Weihnachtshühner, 1 Fastnachtshuhn und 2 Pfund Pfeffer oder dafür laut eines Vertrags von 1580 1 Pfund Heller zu liefern. Er kann sein Erbrecht an der Badestube verpfänden oder verkaufen, doch hat dies vorbehaltlich der Rechte der Kommende und mit Zustimmung von deren Hauskomtur zu erfolgen. Kommt es zu seinem Besitzerwechsel, dann stehen der Kommende von dem bisheringen Inhaber 3 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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