Apotheke zum Goldenen Stern/Bindergass- Apotheke (Bestand)
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E 9/576
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Der Einzelbestand enthält überwiegend Unterlagen, die von Frau und Herrn Mauser als den derzeitigen Inhabern der Bindergass-Apotheke (früher Apotheke zum Goldenen Stern, nachgewiesen seit 1569) mit Leihvertrag vom 19. Juni 1991 dem Stadtarchiv als Depositum zur Verfügung gestellt wurden. Diese Archivalien - fünf Privilegien, ein Rezept- und ein Rechnungsbuch - beziehen sich, vielleicht mit Ausnahme des Rezeptbuchs, das hierüber keine Aussage erlaubt, auf das sogenannte Irnsinger oder Nürnbergische Heilpflaster und stammen aus dem Besitz der Familien Gruber und (als deren Erben) Endter. Eine Verbindung der Familien Gruber oder Endter mit der Apotheke zum Goldenen Stern läßt sich für den angegebenen Zeitraum nicht nachweisen.Dem Einzelbestand zugeordnet wurde außerdem ein Standortverzeichnis der Chemikalien der Sternapotheke aus dem 18. Jh., das als Leihgabe des Germanischen Nationalmuseums in das Stadtarchiv gelangt ist.
Einheiten: 8
Bestand
Deutsch
Apotheke zum Goldenen Stern (Einzelbestand)
Bindergass-Apotheke (Einzelbestand)
Chemikalien
Firmen- und Wirtschaftsarchive (Einzelbestände)
Heilpflaster
Irnsinger Heilpflaster
Nürnbergisches Heilpflaster
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 11:18 MESZ
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