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Berufungssache des Kramergildemeisters Christoph Schmedding, Kläger ./. den Kramer Gerhard Ridder, Beklagter. Kläger verlangt Schadensersatz, weil der Beklagte, als er noch bei ihm in Diensten stand, die Kladde unordentlich geführt hat.
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Berufungssache des Kramergildemeisters Christoph Schmedding, Kläger ./. den Kramer Gerhard Ridder, Beklagter. Kläger verlangt Schadensersatz, weil der Beklagte, als er noch bei ihm in Diensten stand, die Kladde unordentlich geführt hat.