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Karlsrburg: Abrede zwischen Markgräfin Augusta Maria und ihrem Sohn Karl Wilhelm, wonach erstere an letzteren die Güter zu Klein-Hüningen und Friedlingen cediert und letzterer sich zur Einlösung der in Basel versetzten Juwelen mit Vorbehalt seines Eigentumrechts, sowie der bei W. von Gemmingen versetzten Möbel verpflichtet. Alle gegenseitigen bisherigen Ansprüche werden damit für erloschen erklärt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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