Philips Döring (Dhöring) bekennt sich zu dem eingerückten Lehnbrief des Erzbischofs Sebastian von Mainz d. d. Stainhaim 26. ..Juny 1553, wonach er nach Ablösung der ihm auf den Zoll zu Oberlahnstein (Lanstein) verliehenen 25 Gulden jährlich jetzt mit von ihm aufgetragenen Eigengut 2 1/2 Morgen Weingarten vor dem Dorf Raibach (Ripach) bei [Groß-]Umstadt, 6 Malter Korn und 2 Gulden Wiesenzins auf einen Hof zu 'Hainischaim' bei Dieburg belehnt wird. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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