Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken und dessen Enkel Ludwig einer- sowie Ulrich von Dahn (Thane) andererseits um von Ulrich gefordertes Geld Folgendes: Die Fehde zwischen beiden Seiten und allen Beteiligten ist aufgehoben, Gefangene sind gegen Urfehde und Bezahlung einer gebührlichen Atzung freizulassen. Brandschatzung, Schatzung und nichtgegebenes Geld müssen nicht bezahlt werden. Bezüglich des geforderten Hauptgelds, Gülten, Kosten und Schäden sollen die Grafen Philipp und Ludwig dem Ulrich 500 Gulden zahlen, der im Gegenzug seine Hauptverschreibung ausrichtet und die Zahlung quittiert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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