Veit von Riedern reversiert gegenüber dem Grafen Philipp von Rieneck wegen der Belehnung mit dem halben Zehnt zu Uissigheim, einem Drittel am Zehnt zu Külsheim, dem Zehnt zu Wolferstetten und Gülten zu Laudenbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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