Vor dem straßburg. Hofrichter bekennt Agnes, Witwe des Lauwelin genannt Pfrotzer von Renchen, daß von zwei Tagwann Matten zu Renchen dem Jakob von Renchen, Bürger zu Straßburg, eine jährliche Gült von 5 Schilling straßburg. Pfennige und 1 Kappen zusteht und verspricht deren pünktliche Zahlung .