Zwischen den Gebrüdern Grafen von Brühl und dem Stadtrat von Weißensee sowie den Weißenseer Amtsdörfern und dem Besitzer des Guts Ottenhausen in Absicht eines endlich nötigen Regulativs wegen des Obersees bei Weißensee von der Landesregierung anberaumter Vorbeschied, Bd. 2