Erzherzog Albrecht von Österreich belehnt Philipp v. Neuhausen, zugleich als Lehnsträger seiner Brüder Stephan und Hans, mit dem halben Teil der Feste und des Dorfes Neuhausen, sowie mit zwei Teilen des Kirchensatzes daselbst, alles Lehen der Herrschaft Hohenberg. [Auf dem Umbug]: d. dux in consilio".