Kläger: Dr. Bernhard Soltow, Syndicus des Domkapitels zu Schleswig, als Erbe der Id(e)a Holl(a)ender, geborene Toek(e), Witwe des Dr. Jacob Hollender, Domherr zu Lübeck.- Beklagter: Kai Hollender, Gewandhändler und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Eingreifen des "fiscalis in civilibus" wegen angeblicher Bestechung von Richtern, Ablegung eines körperlichen Eides, Beweisführung durch Handelsbücher und Quittungen sowie Beleidigungen und Rekonventionsklage in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um Forderungen und Gegenforderungen der Parteien in Höhe von etwa 30000 Mark aus einer Handlungsgesellschaft, einer Erbschaft und einem Ehevertrag
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Kläger: Dr. Bernhard Soltow, Syndicus des Domkapitels zu Schleswig, als Erbe der Id(e)a Holl(a)ender, geborene Toek(e), Witwe des Dr. Jacob Hollender, Domherr zu Lübeck.- Beklagter: Kai Hollender, Gewandhändler und Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Eingreifen des "fiscalis in civilibus" wegen angeblicher Bestechung von Richtern, Ablegung eines körperlichen Eides, Beweisführung durch Handelsbücher und Quittungen sowie Beleidigungen und Rekonventionsklage in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um Forderungen und Gegenforderungen der Parteien in Höhe von etwa 30000 Mark aus einer Handlungsgesellschaft, einer Erbschaft und einem Ehevertrag
211-2_S 147 Teil 1
S 8072
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1588-1684
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Johann Conrad Albrecht. Beklagter: Dr. Abraham Ludwig von Gülich (1666). Dr. Henrich Wilhelm Erhardt (senior) (1671).- Instanzen: 1. Obergericht 1660-1666. 2. Reichskammergericht 1666-1684.- Darin: Ehezärter von 1588 zwischen Berendt Soltow, fürstlich holsteinischer Sekretär, und Clara Toek, Tochter des Paul Toek, Bürgermeister von Kiel; Obligationen der Prozessbeteiligten u.a. für Margaretha Schultz, Joachim Danckwerth, Gutsbesitzer auf Hoyersworth und schleswig-holsteinischer Rentmeister, Andreas Cramer, schleswig-holsteinischer Hof- und Kanzleirat, und die Erben des Johann Heckelau, schleswig-holsteinischer Amtsinspektor, sowie Quittungen, Briefe und Auszüge aus den Handlungsbüchern der Zeit 1626-1660 (passim); Akten der Vorklage des Klägers gegen den Beklagten 1651-1660; Revers von 1662 der Erben der Agnes Thonagel, geborene Hollender, über die Befriedigung ihrer Forderungen durch den Beklagten; Protokoll der 1663 eingesetzten Kommission zur gütlichen Regelung; gutachterliche Äußerung von 1663 durch Wandschneider über die in diesem Beruf übliche Art der Buchführung sowie eine Aussage von 1665 über die Buchführung des Beklagten; Proklam von 1665 an die Erben der Ida Toek; Erklärung von 1670 der Intestaterben des Dr. Bernhard Soltow über den Verzicht auf ihre Erbschaftsansprüche.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11366 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:56 MEZ