Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass in der Irrung zwischen Dekan und Kapitel zu Liebfrauen zu Worms und Henne Clae von Ormesheim (Ormß-), die um eine Anzahl Äcker, Beholzung zur Umgrenzung, Düngung und weitere Kosten für Messung, Untergang und anderes entstanden war, durch seine Räte ein Austrag durch Schied (rechtlichen entlichen ußtrags) vereinbart worden ist. Beide Parteien sollen jeweils zwei Zusätze zum Landschreiber zu Neustadt Peter Romhart als Obmann setzen, der einen Rechtstag anberaumen und sie verhören soll. Dem Entscheid des Mehrteils ist unter Appellationsverzicht Folge zu leisten. Beide Parteien haben dergleichen versprochen und eine besiegelte Ausfertigung des Anlasses erhalten.