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Die Knappen von Driburch einerseits und andererseits Heinrich von Bolemast, Wernher Stagel, Bertold und Ulrich von Scildere vereinigen sich etwaige dritte Ansprüche an die ihnen durch den Tod Cunigundens von Garden zugefallenen Güter mit vereinten Kräften abzuweisen, dann aber dem Schiedsspruche des Bischofs von Paderborn die endgültige Teilung der Erbschaft zu unterbreiten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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