Zeger von Itterßum zu Luttenberg und Uber Mollenburg, Propst zu Oldenzaal, lässt seinen Eigenhörigen Heinrich Meyer, Sohn des verstorbenen Tewes Meyers und dessen Frau Catharine, auf Bitten des Drosten zu Reinenberg frei. Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers. Datum: den 6/16 Septembris 1664.