Rep. 10B Zisterzienserinnenkloster/Stift Lindow - Urkunden: Johann [III.], Graf von Lindow-Ruppin, genehmigt Liborius von Lo auf Wustrau, dem Zisterzienserinnenkloster Lindow für 18 1/2 Schock 3 Pfund Pfennige jährliche Hebungen aus dem Dorf Molchow zu verpfänden, Dietrich von Quitzow jedoch das Recht der Einlösung zu überlassen. "Geuen nach der burth Chr

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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