Akzeptationsurkunde vom 14.1.1819: König Ludwig XVIII. von Frankreich bestätigt den am 16.6.1818 erfolgten Beitritt der Freien Stadt Frankfurt zur Pariser Konvention, die am 25.4.1818 in Paris zwischen Frankreich, Österreich, Großbritannien, Preußen und Russland zur Regelung der Reparationszahlungen Frankreichs nach dem Pariser Frieden vom 30.5.1814 abgeschlossen worden war. Konvention und Frankfurter Beitrittserklärung sind inseriert. Die Beitrittserklärung war von dem Älteren Bürgermeister Georg Steitz und dem Kanzleirat Dr. Friedrich Philipp Usener unterzeichnet worden.
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Akzeptationsurkunde vom 14.1.1819: König Ludwig XVIII. von Frankreich bestätigt den am 16.6.1818 erfolgten Beitritt der Freien Stadt Frankfurt zur Pariser Konvention, die am 25.4.1818 in Paris zwischen Frankreich, Österreich, Großbritannien, Preußen und Russland zur Regelung der Reparationszahlungen Frankreichs nach dem Pariser Frieden vom 30.5.1814 abgeschlossen worden war. Konvention und Frankfurter Beitrittserklärung sind inseriert. Die Beitrittserklärung war von dem Älteren Bürgermeister Georg Steitz und dem Kanzleirat Dr. Friedrich Philipp Usener unterzeichnet worden.
Verträge der Freien Stadt Frankfurt, 202
Privileg Q Nr. 3
Verträge der Freien Stadt Frankfurt
Verträge der Freien Stadt Frankfurt >> Verträge im Gefolge des Wiener Kongresses >> Pariser Konvention 1818
14.01.1819
16.06.1618
Archivale
französisch
Beglaubigung: Papiersiegel und Unterschrift König Ludwigs XVIII. sowie Unterschrift des Außenministers Desolles.
Ludwig XVIII., König von Frankreich
Desolles, Jean Joseph Paul Augustin Marquis: franz. Außenminister
Steitz, Georg: Schöffe
Usener, Friedrich Philipp: Kanzleirat
Frankreich
Paris
Pariser Konvention 1818
Befreiungskriege
Pariser Friede 1814
Reparationen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
20.08.2025, 12:25 MESZ