Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Johann Kemmerlin von Weißenburg, Benediktiner, in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, Johann wie seine eigenen Angehörigen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Gerichten genügt. Für den Schirm soll Johann jährlich zu Martini 1 Gulden an den pfalzgräflichen Keller zu Kleeburg (Cleberg) ausrichten. Der Aussteller weist diesen, derzeit Adam Ylensfelt, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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