Hans Waiß, seßhaft zu Ruit, wegen schlechter Lebensführung und Haushaltung zum Nachteil seiner Familie, auch Verletzung der obrigkeitlichen Gebote zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., alle Zechen zu meiden, sich fortan wohl zu verhalten, verspricht eidlich, dies zu tun, und schwört U.