Johann, Erzbischof von Trier, belehnt Dietherich von Zweivel, Albrechts Sohn, für sich und seinen Bruder Eberhard mit dem von ihrer Mutter Mergen von Hane mit 1/5 des Dunschenhofs zu Endenich unter Hinzufügung eines vierten Teiles an demselben Hof, welchen Albrecht 1497 von Reynhart von dem Burgdoirn erkauft hat [s. RW 1181 Nr. 39]. Außerdem wird Dietherich noch mit einem halben Viertel desselben Hofes belehnt, welchen weiland Gerhart von Meckenheim 1490 seinem Vater überlassen hatte. ... uff den funfftzehenden tage des monats Martii 1533 nach gewoehnheit unsers Erzstifts Trier geschrieben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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